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Mabuhay Philippines!


  Kathedrale in Baguio City

Eheschliessung auf den Philippinen

(Aus dem Internet Texte von Klaus Döring)

http://germanexpatinthephilippines.blogspot.com/search/label/Klaus%20Doring

Die Gesetze ändern sich, die Vorschriften werden komplizierter und mehr - und, das ist gut so. Ich unterstütze die deutschen und philippinischen Behörden, denn die Zeiten, wo man sich die “Ware Filipina” im Katalog bestellen konnte, sind vorbei. Vorbei? Egal, wer Vorschriften und Gesetze einhält und genügend Geduld aufbringt, kann seine auserwählte philippinische Verlobte auf den Philippinen heiraten und dann auch nach Deutschland bringen. Wie? Ich werde ausführlich darüber berichten. Die Angaben entsprechen dem Stand von November 2007.

… für deutsche Staatsbürger. Meine Gattin und ich unterhalten hier in Davao City ein Servicebüro, das u.a. hilft, legale Ehen auf den Philippinen zu schließen. Wir sind keine Partnervermittlung, sondern arbeiten mit deutschen und philippinischen Behörden zusammen und teilen Ihnen unsere Erfahrungen mit. Wir bekommen immer wieder Informationen, dass deutsche Behörden, z.B. die Standesämter andere Auskünfte geben, als z.B. die Deutsche Botschaft in Manila. Ich denke, dabei handelt es sich wirklich um Missverständnisse. Deutsch-philippinische Eheschließungen auf den Philippinen, wenn sie denn legal durchgeführt werden sollen, gehen strikt nach bilateralen Gesetzen und dienen “beiden Seiten” nur zur Hilfe. Man braucht Geduld, aber schließlich möchte man ja legal verheiratet sein. In den folgenden Artikeln zitiere ich meistens die Informationen der Deutschen Botschaft Manila.

Eine auf den Philippinen rechtsgültig geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Davon zu unterscheiden ist die Beweiskraft der Urkunde über die Eheschließung. Die Deutsche Botschaft Manila übernimmt keine Urkundenprüfung und Legalisation für philippinische Urkunden seit 2001. Grund: es ist und war sehr einfach, philippinische Urkunden (gefälscht gegen Extrazahlung) zu bekommen. Die Urkunden, die beide Verlobte beizubringen haben, sind einfach. Von der philippinischen Verlobten/dem philippinischen Verlobten vorzulegende Urkunden sollen in den meisten Fällen “von der Deutschen Botschaft geprüft” werden, ehe ein deutsches Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis für den deutschen Verlobten/die deutsche Verlobte ausstellt. Das ist teuer und langwierig. Überhaupt sollte für die Vorbereitung und Abwicklung einer Eheschließung auf den Philippinen mindestens 4 bis 6 Wochen veranschlagt werden, vorausgesetzt der/die deutsche Verlobte hat das Ehefähigkeitszeugnis mitgebracht und muss dies nicht erst beschaffen.

Auf den Philippinen sind bei entsprechender Ermächtigung (das ist oft das Problem) Geistlicher aller Konfessionen, Amtsinhaber des Gerichtswesens innerhalb ihres Amtsbezirkes oder Bürgermeister innerhalb ihres Amtsbezirkes. Bitte klären Sie im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit der Eheschließung ab, ob die für die Trauung vorgesehene Person über die notwendige Ermächtigung verfügt. Wir haben Anfang des Jahres einen Fall gehabt, wo “ein Pastor” zwar eine Trauung vollführte, aber nicht über die Ermächtigung verfügte.

Haben Sie bereits an einem anderen Ort auf den Philippinen zivilrechtlich die Ehe geschlossen und möchten auf den Philippinen nur den kirchlichen Segen erhalten, müssen Sie den Geistlichen ausdrücklich darauf hinweisen, da sonst die Dokumente für die zivilrechtliche Eheschließung verlang werden.

Voraussetzung für eine gültige Eheschließung nach philippinischem Recht ist eine “Marriage License” (Heiratslizenz), die mindestens zehn Tage vor dem Heiratstermin beim philippinischen Standesbeamten zu beantragen ist, meist am Trauungsort (Wohnsitz des/der philippinischen Verlobten). Eine Heiratslizenz ist 120 Tage gültig. Eine ohne “Marriage License” geschlossene Ehe ist ungültig.
Was deutsche Staatsangehörige für die Erteilung einer Marriage License vorliegen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Kapitel.

Scheidung Karikatur  Bild aus dem Internet

Deutsche Staatsbürger müssen für die Erteilung einer Marriage License folgende Unterlagen vorlegen: - Reisepass; - Geburtsurkunde (mehrsprachig, Übersetzung dann nicht mehr nötig), legalisiert durch eine philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland der Urkunde. - Ist einer der beiden Partner zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen die Eltern oder der Vormund der Eheschließung zustimmen, es sei denn, der Partner war schon einmal verheiratet. Eine Erklärung in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung ist also vorzulegen. Klären Sie vorher mit dem philippinischen Standesamt, welcher Übersetzer akkrediert ist bzw. anerkannt wird.

Ist einer oder sind beide Partner zwischen 21 und 25 Jahre alt, ist eine Erklärung der Eltern oder des Vormundes vorzulegen, dass ihr Rat zu der beabsichtigten Eheschließung eingeholt wurde. Wurde die Erklärung in einer Fremdsprache abgegeben, ist eine englische Übersetzung beizubringen. - Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil, legalisiert durch die philippinische Botschaft oder ein philippinisches Konsulat in Deutschland mit englischer Übersetzung. - Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners auf internationalem (mehrsprachigem) Formular oder mit englischer Übersetzung und erneut legalisiert durch eine philippinische Auslandsvertretung. - Schließlich das (deutsche) Ehefähigkeitszeugnis (vom deutschen Standesamt) (überwiegend mehrsprachig, Übersetzung nicht mehr nötig), damit das “Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage” bei der Deutschen Botschaft in Manila beantragt werden kann. Dazu mehr im nächsten Teil.

Philippinen Braut

(Bild aus dem Internet)

Deutsche, die auf den Philippinen heiraten möchten, benötigen also auch ein “Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage”, das bei der Deutsche Botschaft in Manila beantragt werden kann. Für die Ausstellung muss das originale Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland vorgelegt werden. Die Gebühr beträgt momentan 20 Euro. Bei persönlicher Abholung in Manila beträgt die Bearbeitungszeit nach Auskunft der Botschaft ca. 2 Tage. Sollten Sie der Botschaft das originale Ehefähigkeitszeugnis zusenden wollen, müssen Sie weitere Schritte beachten, über die ich im nächsten Kapitel berichten werde.

Sie können aber auch Ihr originales Ehefähigkeitszeugnis der Deutschen Botschaft in Manila zusenden. Dabei ist wiederum Folgendes zu beachten:

Wird Rücksendung nach Deutschland gewünscht, müssen Sie sich in einem Anschreiben zur Kostenübernahme verpflichten (also die Gebühren der Botschaft und die Portoauslagen). Fügen Sie unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes bei.

Sie können das “Consular Legal Capacity to Contract Marriage” aber durch den/die philippinische/n Verlobten oder einen bevollmächtigten Dritten bei der Deutschen Botschaft in Manila abholen.

Schließlich, wenn der Versand innerhalb der Philippinen gewünscht wird (auch durch bevollmächtigten Dritten, falls Sie in weit entfernter Provinz leben!), muss die Gebühr der Botschaft als “Postal Money Order” ausgestellt auf “German Embassy Manila” dem Antrag beigefügt sein sowie ein frankierter Rückumschlag (oder vorausbezahlter Umschlag für einen Kurierdienst). Ich habe sehr gute Erfahrungen mit LBC gemacht (Kurierdienst auch nach Deutschland!).

Wenn dann alle notwendigen Dokumente vorliegen, steht einer Eheschließung auf den Philippinen nichts mehr im Wege. Aber Vorsicht, auch hier müssen genaue Schritte eingehalten werden, damit Ihre Ehe legal geschlossen wurde.

Wenn nun also wirklich alle Dokumente komplett vorliegen, können Sie auf den Philippinen heiraten. Bei der Eheschließung sollten mindestens zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Verlobten sollten/müssen über ausreichende Englischkenntnisse verfügen (Dolmetscher!). Nach der Hochzeit wird dringend empfohlen, neben dem Heiratsurkunden-Original mehrere beglaubigte Ausfertigungen durch das örtliche zuständige Standesamt anfertigen zu lassen.

Frühestens nach 30 Tagen (momentan dauert es bis 4-6 Monate) sollte man auch die Eintragung beim Hauptstandesamt der Philippinen (NSO, National Statistic Office) erhalten haben. Es ist unbedingt anzuraten, sich dann vom NSO eine oder mehrere beglaubigte Abschriften auf farbigem Sicherheitspapier (security paper) zu beschaffen.

NSO-Zweigstellen gibt es auch in größeren Städten wie Cebu City oder Davao City. Die Hauptstelle ist erreichbar unter:

National Statistic Office (NSO), Civil Registry Division. Vibal Building. EDSA cor Times Streets, West Triangle, 1104 Quezon City, Metro Manila, Email: e-census.info@mail.census.gov.ph sowie als auch HelplinePlus: 0063 - 2 - 737-1111 bzw. http://www.e-Census.gov.ph. (Angaben Stand November 2007).

Im nächsten Teil erfahren Sie mehr zum ehelichen Güterrecht auf den Philippinen.

Sie haben glücklich und legal eine Ehe auf den Philippinen geschlossen? Herzlichen Glückwunsch! Dies sind einige Hinweise betreffend das eheliche Güterrecht auf den Philippinen.

Nach deutschem Recht (Art. 14, 15 EGBGB, das ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) findet bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Ehepartner zuerst das Eherecht am jeweiligen Aufenthaltsort der Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat Anwendung. Nach Art. 80 Family Code (also nach philippinischem Recht) wird philippinisches Ehegüterrecht für Besitz auf den Philippinen angewendet. Ausnahme: Es besteht ein Ehevertrag, in dem andere Bestimmungen getroffen wurden bzw. BEIDE Ehegatten Ausländer sind. Bei ehelichem Wohnsitz auf den Philippinen würde also nach beiden Heimratrechten für das auf den Philippinen gelegene Vermögen philippinisches Recht gelten, welches sich z.B. bei einer Scheidung (!) auswirken könnte.

Gesetzlicher Güterstand ist im philippinischen Recht die Gütergemeinschaft, also die Vermögensbestandteile beider Ehegatten werden gemeinsames Eigentum (”absolute community”). Nach philippinischem Recht muss ein anderer Güterstand also VOR einer Eheschließung vereinbart werden, was auch nach deutschem Recht möglich ist.

Kann man dies auf den Philippinen (mit Hilfe der Deutschen Botschaft in Manila) in die Wege leiten

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